Probleme mit Implantaten
In den meisten Fällen wird eine mögliche und auch sinnvolle Behandlung mit Implantaten bei einem Patienten nicht durchgeführt, weil der behandelnde Zahnarzt diese Form der Behandlung nicht anbieten möchte. Oft sind die Gründe Unerfahrenheit, weil die nötige Fortbildung fehlt, oder auch mangelndes Interesse. Eine Ablehnung erfolgt oft durch Phrasen wie: “Das funktioniert bei Ihnen gar nicht” oder “Diese Implantate heilen nie richtig ein”. Eine Überweisung zu einem Kollegen, der sich vielleicht auf Implantate spezialisiert hat, wird oft aus Angst einen Patienten zu verlieren oder weil der Zahnarzt nicht inkompetent wirken möchte, nicht ausgeschrieben.
Aber in einigen Fällen muss der Zahnarzt aber auf eine Implantationsbehandlung aus Kostengründen verzichten, aber es gibt auch rein medizinische Gründe, wie bei jeder anderen Behandlungsform, die gegen ein Implantat sprechen. Dabei handelt es sich um Gegebenheiten, die einen Eingriff entweder nicht möglich machen, die so genannte absolute Kontraindikation, oder die für den Patienten sehr riskant sein können, die so genannte relative Kontraindikation. Diese medizinischen Gegenanzeigen, die allerdings sehr selten vorkommen, werden unterteilt in allgemeinmedizinische Kontraindikationen, die gegen eine Behandlung mit Implantaten sprechen und örtlich bedingte Gegenanzeigen.
Allergien und Implantate
Bei den allgemeinmedizinischen Kontraindikationen kann es sich unter anderem um eine herabgesetzte Immunabwehr, bedingt durch eine Erkrankung oder auch durch Medikamente handeln oder auch wenn der Patient Medikamente einnehmen muss, die den Stoffwechsel der Knochen stören.
Ein nicht eingestellter Diabetes mellitus oder eine schwere Erkrankung des Herzens, der Nieren, der Leber oder auch der Blase gehören zu den allgemeinmedizinischen Kontraindikationen, ebenso wie rheumatische Erkrankungen und genetisch bedingte Probleme mit dem Bindegewebe oder eine erhöhte Blutungsneigung. Bei einigen, psychisch bedingten Erkrankungen und auch bei Patienten, die rauchen, kann der Zahnarzt ein Implantat ablehnen.
Zu den örtlich bedingten Gegenanzeigen gehören unter anderem ein unzureichendes Knochenangebot und eine schlechte Qualität der Knochen, zum Beispiel bei einer Knochenverdichtung. Auch gefährdete Strukturen wie beispielsweise Nervenäste oder auch die Wurzeln der Nachbarzähne können eine Behandlung mit Implantaten unmöglich machen. Zu den örtlichen Gegenanzeigen gehören aber auch eine eventuelle Erkrankung des Kieferknochens und der Mundschleimhaut, sowie ungeklärte Schmerzen im gesamten Kieferbereich. Menschen, die ungünstige Bissverhältnisse haben und bei denen es deshalb zu wenig Platz für eine Krone gibt, gehören zu den Patienten, bei denen ein Implantat kaum möglich ist. Zähneknirschen und ein noch nicht abgeschlossenes Wachstum des Kiefers sind auch Gründe, warum der Zahnarzt kein Implantat einsetzen kann. In seltenen Fällen können auch die sehr hohen ästhetischen Ansprüche des Patienten in keinster Weise erfüllt werden.




